Stifterberatung
- Die Stiftung – was ist das?
- Welche Arten von Stiftungen gibt es?
- Zu welchen Zwecken kann eine Stiftung errichtet werden?
- Wer kann stiften?
- Wie wird eine Stiftung errichtet und als rechtsfähig anerkannt?
Gemeinnütziges Engagement bedarf, um eine nachhaltige Wirkung entfalten zu können, eines organisatorischen Rahmens. Das Institut für Stiftungsberatung berät hierzu stets ergebnisoffen unter Berücksichtigung der individuellen Vorstellungen seiner Mandanten; es ist nicht auf die Rechtsform Stiftung festgelegt.
Doch natürlich ist es nicht zuletzt auch Ansprechpartner für diejenigen, die beabsichtigen, eine Stiftung zu errichten.
Die Stiftung – was ist das?
Der Begriff "Stiftung" ist gesetzlich nicht definiert. Allgemein wird hierunter eine Organisation verstanden, die einen vom Stifter festgelegten Zweck dauerhaft sowie unabhängig von Interessen Dritter verfolgt und dazu von ihm mit einem bestimmten Vermögen ausgestattet wird; die Erträge dieses Vermögens dienen der dauerhaften Verfolgung des jeweiligen Zwecks. So gibt es in Deutschland auch heute noch Stiftungen, die bereits vor über 1.000 Jahren errichtet wurden. Der Begriff der Stiftung steht damit allgemein als Synonym für Permanenz und Unsterblichkeit.
Prototyp der Stiftung ist die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, deren Rechtsverhältnisse durch die §§ 80-88 BGB, das am Sitz der Stiftung geltende Landesstiftungsgesetzund ihre eigene Verfassung bestimmt werden. Doch gibt es darüber hinaus eine Vielzahl rechtlicher Gestaltungsformen.
Welche Arten von Stiftungen gibt es?
Zu welchen Zwecken kann eine Stiftung errichtet werden?
Stiftungen können grundsätzlich zu jedem Zweck errichtet werden, solange dieser nicht gegen geltendes Recht verstößt oder das Gemeinwohl gefährdet. Die meisten Stiftungen in Deutschland verfolgen steuerbegünstigte, also gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke. Eine Stiftung kann aber auch zu privatnützigen Zwecken errichtet werden.
Stiftungen können in ihrer Tätigkeit vielfältig wirken: Sie können
- eine Pionierrolle bei der Bewältigung bestimmter gesellschaftlicher Aufgaben und Probleme übernehmen und mit ihren Vorhaben Vorbild für andere sein,
- Not lindern,
- soziale Korrekturen vornehmen sowie
- Bewährtes bewahren und Wertvolles erhalten.
Sie vermögen,
- kreative Ideen und engagierte Menschen zusammenzuführen,
- Raum für Begegnungen zu schaffen und
- Brücken zu bauen für den Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis auf nationaler und internationaler Ebene.
Stiftungen, können unbürokratisch und spontan fördern, flexibler handeln als staatliche Instanzen und dennoch – im Gegensatz zu den kurzfristigen Berichtszeiträumen der Wirtschaftsunternehmen und Wahlperioden der Politik – langfristige Ziele mit höheren Erfolgschancen verfolgen.
Wer kann stiften?
Grundsätzlich können sowohl natürliche als auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts – also etwa Unternehmen, Kommunen, Kirchen und andere (steuerbegünstigte) Organisationen – eine Stiftung errichten oder in das Vermögen einer bestehenden Stiftung zustiften.
Am häufigsten werden Stiftungen immer noch durch natürliche Personen ins Leben gerufen. In zunehmender Zahl treten aber auch Unternehmen – und nicht nur ihre Eigentümer – stifterisch in Erscheinung. Besonders aktiv sind hier Banken und Versicherungen; in der Spitze wie in der Breite spielen die Sparkassenstiftungen eine besondere Rolle. Ein passender Anlass für die Errichtung einer Unternehmensstiftung kann z. B. ein Firmenjubiläum sein.
Denkbar, in der Praxis aber eher selten ist die gemeinsame Errichtung einer Stiftung durch natürliche und juristische Personen ebenso wie durch juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Dass mehrere natürliche Personen, wie z. B. Ehepaare, gemeinsam stiften gehen, kommt dagegen häufiger vor – dies zeigt nicht zuletzt auch der positive Bürgerstiftungstrend.
Der Stifter ist die zentrale Person des Stiftungsrechts. Errichtung und Gestaltung einer Stiftung sind Ausdruck der Privatautonomie, ein von der freiheitlich demokratischen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geschütztes Grundrecht und ein wichtiges Element einer pluralistisch organisierten Gesellschaft. Der in Stiftungsgeschäft und Satzung formulierte Stifterwille ist oberste und bestimmende Richtschnur der Stiftungstätigkeit. Er prägt die Stiftung nachhaltig und wirkt unabhängig über Generation fort.
Wie wird eine Stiftung errichtet und als rechtsfähig anerkannt?
Auf dem Weg zur eigenen Stiftung müssen Stifter sechs zentrale Schritte gehen:
- Klärung der eigenen Engagement-Motive, -Wünsche und (finanziellen) Möglichkeiten
- Wahl der Stiftungsform und Erstellung eines Konzepts
- Festlegung von Zweck, Vermögen und Organisation
- Erarbeitung von Stiftungsgeschäft und -satzung
- Errichtung der Stiftung, ggf. mit staatlicher Anerkennung und Beantragung der Feststellung der Gemeinnützigkeit
- Übertragung des Vermögens, Konstituierung der Organe und Beginn der Tätigkeit
Leider ist auch die Errichtung insbesondere einer rechtsfähigen Stiftung in Deutschland mit einer gewissen Bürokratie verbunden. Aufgrund seiner jahrzehntelangen Erfahrung kann das Institut für Stiftungsberatung Sie hierbei professionell unterstützen.
Das Institut für Stiftungsberatung
... begleitet Menschen mit Visionen auf ihrem Weg von der persönlichen Engagement-Idee bis hin zu einer professionellen Förder- und Geschäftstätigkeit in der eigenen Stiftung
Christoph Mecking:
Stiftung gründen – Zukunft gestalten
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