Aufnahme der Tätigkeit
In der neu errichteten Stiftung konstituieren sich in einem ersten Schritt zunächst die Organe. Ihre Mitglieder treffen (zum ersten Mal) zusammen, um ...
- Programme und Bewilligungsverfahren festzulegen,
- über die Förderung konkreter Projekte abzustimmen,
- Entscheidungen zur Kommunikation und Außendarstellung der Stiftung etwa hinsichtlich Briefbogen, Logo und Website zu treffen,
- über Kooperationen zu beraten,
- Personalentscheidungen zu treffen und vieles mehr.
Mitunter macht es Sinn, bereits eine Geschäftsordnung zu erarbeiten, die den weiteren Geschäftsgang (insbesondere des Vorstands) konkretisiert.
Nach der Übertragung des zugesagten Vermögens – nach Ausstellung des Bescheides zur Feststellung der Steuerbegünstigung durch das zuständige Finanzamt – auf ein zuvor einzurichtendes Geschäftskonto der Stiftung müssen zudem Entscheidungen darüber getroffen werden, wie das Vermögen angelegt und verwaltet werden soll. Es entscheidet mit darüber, wie wirkungsvoll die Stiftung letztlich ihre Zwecke verwirklichen kann. Hierbei sind einige wichtige rechtliche sowie betriebswirtschaftliche Grundsätze zu beachten und es empfiehlt sich, entsprechende Entscheidungen in Anlagerichtlinien verbindlich zu verankern.
Eine besondere Herausforderung stellt es für die verantwortlichen Organe dar, wenn die Stiftung für eine wirkungsvolle und nachhaltige Zweckerfüllung auf (zusätzliche) Zuwendungen Dritter angewiesen ist. Die Einwerbung beispielsweise von Spenden und Zustiftungen nimmt dann eine entscheidende Rolle für die Leistungsfähigkeit der Stiftung ein. Um erfolgreich Fundraising betreiben zu können, muss die Stiftung in ihrem Wirkungsfeld sichtbar sein – ein professionelles Marketing sowie entsprechende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit können deshalb auch zum Tagesgeschäft gehören.
Eine sach- und zielgruppengerechte Kommunikationsarbeit unterstützt zudem auch die "Rechenschaftslegung" zum Umgang mit steuerbegünstigten Mitteln und hilft beim Aufbau eines unverwechselbaren Stiftungsprofils.
Das Institut für Stiftungsberatung findet stets passende Lösungen für die vielfältigen Herausforderungen im Organisationsalltag seiner Mandanten. Es informiert etwa über die gesetzlichen Bestimmungen der Vermögensanlage und vermittelt auf Wunsch Kontakte zu Institutionen, die spezielle Anlage- oder Mittelbeschaffungsmöglichkeiten für Stiftungen anbieten.
Besonders für Stiftungen mit kleinem oder mittlerem Vermögen, die (noch) über wenig oder kein eigenes Personal verfügen, übernimmt das Institut für Stiftungsberatung bei Bedarf die Geschäftsführung, das Management von Förderprojekten und die Informationsarbeit.